Unser Haupteinsatzgebiet erstreckt sich auf rund 100 Kilometer Entfernung zu unserem Betriebssitz Feuchtwangen. Je nach Auftragssituation oder Bedarf können wir auch gerne weiter anreisen.
Vorschriften und Genehmigungen
✔ Wir halten uns an die aktuelle EU-Drohnenverordnung
An folgenden Orten sind Drohnenüberflüge für Luftaufnahmen nicht zulässig:
- Naturschutzgebiete
- Menschenansammlungen
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- An- und Abflugbereiche und Kontrollzonen von Flugplätzen
- Bundesautobahnen, Bundesstraßen oder eng befahrene Verkehrswege
Alle Aufträge werden von uns nur unter Einhaltung dieser Vorschriften durchgeführt.
Eine genauere Einsicht der Vorgaben und Genehmigungen erhalten Sie hier.