Vorschriften und Genehmigungen

Vorschriften und Genehmigungen

✔ Wir halten uns an die aktuelle EU-Drohnenverordnung


An folgenden Orten sind Drohnenüberflüge für Luftaufnahmen nicht zulässig:

  • Naturschutzgebiete
  • Menschenansammlungen
  • Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
  • An- und Abflugbereiche und Kontrollzonen von Flugplätzen
  • Bundesautobahnen, Bundesstraßen oder eng befahrene Verkehrswege


Alle Aufträge werden von uns nur unter Einhaltung dieser Vorschriften durchgeführt.
Eine genauere Einsicht der Vorgaben und Genehmigungen erhalten Sie hier.